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Der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e. V. (WJFH) fördert die wirschaftsjuristische Ausbildung für Studierende und Absolventen der Studiengänge Wirtschaftsrecht in Deutschland.

Wir bieten wichtige Kontakte, umfangreiche Weiterbildungs- und Berufsinformationen und das umfangreichste Angebot für Wirtschaftsjuristen im Internet.

Studierende und Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten (Bachelor, Master, Diplom) werden als ordentliche Mitglieder aufgenommen. Im Hinblick darauf, dass Wirtschaftsrecht (Bachelor/Master) vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses seit ein paar Jahren auch an Universitäten neben dem klassischen Jurastudium studiert werden kann, ist eine Änderung des Verbandsnamens, -sitz und Verbandszweck angedacht (Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2010, evtl. Erweiterung auf den gesamten deutschsprachigen Raum).

Nach und nach ergänzen wir die Standort-Liste um Universitäten, die den LL.B./LL.M. (konsekutiv) anbieten. Sie können uns auch gerne dabei helfen und anschreiben unter info@wjfh.de.

=> vgl. aktuelle Satzung




Jobs und Praktika |  PRAKTIKUM

AKTUELL: Tchibo sucht Praktikant(in)/Referendar(in) für Zentrale Rechtsabteilung

Tchibo ist mit rund 12.000 Tchibo Mitarbeiter/-innen im In- und Ausland eines der erfolgreichsten international tätigen Konsumgüter- und Einzelhandelsunternehmen in Deutschland mit 3,2 Mrd. Euro Umsatz.

Tchibo möchte diesen Erfolg noch weiter ausbauen und sucht deshalb fortlaufend eine/n Referendar/in bzw. Praktikanten/in für die Zentrale Rechtsabteilung in Hamburg zur Unterstützung der Inhouse Legal Counsels bei:

• juristischer Beratung aller Fachbereiche des Unternehmens
• Vertragsgestaltung
• Prozessbegleitung
• im Tagesgeschäft

Das WJFH-Team weist gerne daraufhin, dass sich das Stellenangebot auch und im Besonderen an angehende Wirtschaftsjuristen (LL.B.) richtet, auch wenn dies in dem Stellenangebot nicht entsprechend formuliert ist.

Näheres erfahren Sie in der Stellenanzeige.
 
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Das Studium |  WIRTSCHAFTSRECHT

Datenschutz eine der großen Herausforderungen der nächsten zehn Jahre

(Brüssel, 28. Januar 2010)
Der Schutz unserer Daten ist neuen Gefahren ausgesetzt: Unser Surf- und Suchverhalten im Internet wird für verhaltensorientierte Werbung ausgewertet, auf den von 41,7 Millionen Europäern genutzten sozialen Netzwerken im Internet sind persönliche Informationen wie Fotos für die breite Öffentlichkeit zugänglich, und die bereits heute eingesetzten 6 Milliarden intelligenten Mikrochips können unsere Aufenthaltsorte aufzeichnen. Die Europäische Kommission hat daher heute – am Tag des Datenschutzes – darauf hingewiesen, dass das geltende Datenschutzrecht aktualisiert und an neue technologische Herausforderungen angepasst werden sollte, um das Recht auf Privatsphäre zu schützen, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und die Akzeptanz neuer Technologien zu fördern. Nach EU-Recht dürfen personenbezogene Daten nur aus rechtmäßigen Gründen und mit der vorherigen Zustimmung der Betroffenen genutzt werden. Wie die EU-Kommission heute mitteilte, will sie nun – nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages und der Grundrechte-Charta – klare, moderne Vorschriften für die gesamte EU erstellen, die einen hohen Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sicherstellen. Zunächst soll dazu die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 reformiert werden.

„Die EU-Vorschriften sollen die personenbezogenen Daten aller Bürgerinnen und Bürger schützen. Die Europäische Kommission hat sich stets für die konsequente Einhaltung dieser Vorschriften in allen 27 EU-Ländern eingesetzt. Innovationen sind in unserer Gesellschaft unverzichtbar, sollten jedoch nicht zu Lasten des Grundrechts auf Datenschutz gehen. Wir müssen daher dafür sorgen, dass die allgemeinen Datenschutzvorschriften mit technischen Entwicklungen Schritt halten und den Vorgaben des Lissabon-Vertrags entsprechen,“ so Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien. „Die EU-Vorschriften sollen sicherstellen, dass jeder sich darüber informieren kann, wann seine personenbezogenen Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen – etwa beim Einstieg in ein Flugzeug, beim Eröffnen eines Bankkontos oder beim Surfen im Internet – und dass man eine solche Verarbeitung auch stets ablehnen kann.“
 
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