Bachelor oder Master – Was bringt der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht wirklich?

Mit dem Bologna-Prozess im Jahr 1999 kam das Bachelor-Master-System, das wiederum zur Abschaffung der Diplom-, Examens- und Magisterstudiengänge führte.

Das Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums. Das Hochschulsystem hat sich damit signifikant geändert. Diese Änderung hat sozusagen zwei Klassen geschaffen: Bachelor und Master. Dies lässt die Frage aufkommen, ob Bachelor-Absolventen wirklich Absolventen „zweiter Klasse“ sind oder ob der Unterschied überhaupt nicht so groß ist, wie viele denken. Was bringt der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht also wirklich?

Voraussetzungen für den Masterstudiengang

Nicht jeder Bachelor-Absolvent kann ein Masterstudium beginnen. Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang der jeweiligen Hochschule müssen erfüllt sein. In der Regel muss ein bestandener Bachelorabschluss mit der Gesamtnote „Sehr gut“ oder „Gut“ (oder konkret: Gesamtnote 2,5 oder besser) nachgewiesen werden. Es gibt auch noch weitere anerkannte Zugangsberechtigungen, die den Weg für das Masterstudium eröffnen (z.B. die erste juristische Prüfung sowie das anschließende zweite Staatsexamen). Manche Hochschulen fordern auch den Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache (Niveau B1 oder besser).

Dauer des Masterstudiengangs

Die Regelstudiendauer der meisten Masterstudiengänge im Bereich Wirtschaftsrecht beträgt drei bis fünf Semester. Dies hängt vom jeweiligen Studiengang und der Hochschule ab.

Inhalt des Masterstudiengangs

Inhaltlich können die Masterstudiengänge grundsätzlich in zwei Arten unterteilt werden:

• allgemeiner Masterstudiengang

• spezialisierender Masterstudiengang

Während im allgemeinen Masterstudiengang die bereits im Bachelorstudiengang erlernten breitgefächerten Inhalte in den europäischen und internationalen Kontext gestellt werden, sollen im spezialisierenden Masterstudiengang die Kenntnisse in eingegrenzten Schwerpunkten vertieft werden.

Vorteile

Das Masterstudium bringt einige Vorteile mit sich. Je nachdem welche Art von Masterstudiengang gewählt wird, können die Studierenden entweder ihr Wissen spezialisieren oder ihre bereits erlangten Kenntnisse in den europäischen und internationalen Kontext stellen. Damit sind sie auf die globalen Fragen- und Aufgabenstellungen in ihrem späteren Arbeitsleben besser gewappnet als die Bachelor-Absolventen. Des Weiteren können Master-Absolventen im Job bereits in einem höheren Level einsteigen und somit eventuell ein paar Sprossen der Karriereleiter überspringen. Es gibt sicherlich Situationen, in denen der Arbeitgeber einem Master-Absolventen mehr zutraut und mehr Verantwortung überlässt als einem Bachelor-Absolventen, auch wenn sie vielleicht nur drei Semester trennen. In der Regel wird für die Anstellung an wissenschaftlichen Institutionen ein abgeschlossenes Masterstudium vorausgesetzt. Das Masterstudium ebnet außerdem den Weg für eine Promotion.

Nachteile

Ein Masterstudium bringt aber nicht nur Vorteile mit sich. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Masterstudium sollte auch beachtet werden, dass es erneut einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet. Während andere Absolventen nach dem Bachelorstudium bereits in das Arbeitsleben eintreten, müssen die Masterstudenten noch weitere drei bis fünf Semester hart arbeiten, ohne dafür jedoch Geld zu erhalten. Außerdem macht es bei manchen Arbeitgebern in der Bewerberauswahl für eine Arbeitsstelle kaum einen Unterschied, ob ein Bachelorstudium oder ein Masterstudium abgeschlossen wurde.

Karriereaussichten

Master-Absolventen können in den gleichen Bereichen tätig werden wie auch die Bachelor-Absolventen, z.B. in folgenden:

 
• Insolvenzverwaltung

• Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

• Unternehmensberatung

• Banken

• Versicherungen

• Finanzdienstleister

• Rechtsabteilungen

• Personalabteilungen

• Institutionen

• Verbände

Der Unterschied ist dabei nur, dass Master-Absolventen eventuell bevorzugt werden oder direkt in einem höheren Level (Hierarchiestufe) einsteigen. Zu beachten ist jedoch, dass nur ein abgeschlossenes Masterstudium den Weg in den höheren Dienst und zur Promotion eröffnet.

Fazit

Auch wenn sich viele Bachelor-Absolventen für den Master entscheiden, der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht sollte nicht als Muss, sondern eher als attraktive Option gesehen werden. Personen, die nach dem Bachelor-Abschluss endlich in das Arbeitsleben eintreten wollen, können das Masterstudium auch berufsbegleitend (z.B. durch Fernstudium) absolvieren. Außerdem zeigt der Arbeitsmarkt, dass durchaus Bachelor-Absolventen gefragt sind und gesucht werden.

© Christoph Bieramperl


Über den Autor:

Christoph Bieramperl ist Jahrgang 1992 und studiert Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt "Betrieb und Steuern" und "Insolvenz- und Sanierungsmanagement" an der Hochschule Schmalkalden. Sein beruflicher Weg führte ihn von einer erfolgreichen Ausbildung zum Industriekaufmann und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zum Studiengang Wirtschaftsrecht. Während des Studiums geht er zahlreichen Nebentätigkeiten nach und engagiert sich in diversen Projekten. Interkulturelle Kompetenzen hat er unter anderem durch ein Auslandssemester in Südkorea und die Betreuung von ausländischen Studierenden erlangt.