Vom Wirtschaftsjurist zum Volljurist

Aufgrund der Berechtigungsbeschränkung von Wirtschaftsjuristen (v.a. in den Bereichen selbstständige Rechtsberatung, Rechtsanwaltstätigkeit, Staatsanwaltstätigkeit und Richteramt) haben manche Wirtschaftsjuristen den Wunsch, sich zum Volljuristen weiterzubilden bzw. die Staatsexamina nachzuholen, um eine Rechtsanwaltszulassung und die Befähigung zum Richteramt zu erhalten, die den Zugang zum Staatsdienst (Staatsanwalt und Richter) eröffnet.

Daher steht häufig die Frage im Raum, ob dies möglich ist und wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Grundsätzlich kann der Bachelor- und der Master-Abschluss nicht als erstes Staatsexamen angerechnet werden. Grund hierfür ist die Differenz zwischen den beiden Studiengängen Wirtschaftsrecht und Jura, die sich in den Studieninhalten, Schwerpunkten und der Semesteranzahl teils erheblich unterscheiden. Dies liegt vor allem auch an der unterschiedlichen Intention der jeweiligen Studiengänge: Während das Wirtschaftsrecht-Studium auf eine spätere Tätigkeit v.a. in der Wirtschaft oder in Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Recht ausgelegt ist, soll das Jura-Studium auf einen späteren Staatsdienst oder das Richteramt vorbereiten.

Ein weiterer Grund dieser Nicht-Anrechenbarkeit ist, dass es sich beim Bachelor- und Master-Abschluss um eine Hochschul- bzw. Universitätsprüfung, also um eine Prüfung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Beim Staatsexamen hingegen handelt es sich um eine Staatsprüfung (jedoch besteht das erste Staatsexamen zu 70 % aus der staatlichen Prüfung, in der die Rechtsgebiete „Öffentliches Recht“, „Privatrecht“ und „Strafrecht“ abgefragt werden, und zu 30 % aus der universitätseigenen Prüfung, welche den gewählten Schwerpunkt abfragt; es handelt sich also nicht um eine rein staatliche Prüfung; sie wird daher auch „Erste juristische Prüfung“ genannt). Jedoch besteht die Möglichkeit, dass mit einem Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsrecht die Zwischenprüfung im Jura-Studium angerechnet wird (z.B. gem. § 33 Abs. 3 HochSchG Rheinland-Pfalz).

Ausschlaggebend hierfür ist das jeweilige landesrechtliche Hochschulgesetz (HochSchG). Es ist also nicht grundsätzlich der Fall, sondern muss für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Doch auch wenn Leistungen angerechnet werden, sollten die Module dennoch gewissenhaft nachbereitet werden, denn wirklich ausschlaggebend ist das Staatsexamen und hier wird jedes einzelne behandelte Themengebiet geprüft.

Der Bachelor- und Master-Abschluss stellt auch keine Zulassungsberechtigung zum ersten Staatsexamen dar. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten juristischen Staatsexamen sind in der jeweiligen landesrechtlichen Ausbildung- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) enthalten. Darin ist zu finden, dass unter anderem ein Studium der Rechtswissenschaften (in der Regel mind. 6 Semester) vorausgesetzt wird. Ohnehin wäre das Staatsexamen ohne das Jura-Studium und Repetitorien für Wirtschaftsjuristen kaum machbar, da im Jura-Studium andere Themenbereiche behandelt und vertieft werden als im Wirtschaftsrecht-Studium.

Somit ist der einzige Weg, der vom Wirtschaftsjurist zum Volljurist führt, ein Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität und die anschließende Absolvierung des ersten Staatsexamens, des Referendariates (Vorbereitungsdienst) und des zweiten Staatsexamens. Hierbei ist zwar theoretisch die Anrechnung von bereits absolvierten Leistungen im Wirtschaftsrecht-Studium möglich, in der Praxis geschieht dies jedoch aufgrund von abweichenden Lehrinhalten und verschiedenen Vertiefungen nur in wenigen Fällen. Dennoch hilft das bereits im Wirtschaftsrecht-Studium erworbene Wissen bei der Absolvierung des Jura-Studiums. Nicht zu vernachlässigt werden darf hingegen der hohe Zeitaufwand, da das komplette Jura-Studium (bis auf die angerechneten Leistungen) zusammen mit Referendariat und den beiden Staatsexamina komplett erbracht werden muss, was ca. 6,5 Jahre (4 Semester Grundstudium, 5 Semester Hauptstudium mit Schwerpunktstudium und 2 Jahre Referendariat), häufig jedoch noch länger, dauern kann.

Es werden momentan jedoch Reformvorschläge zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in den Rechtswissenschaften diskutiert. Diese könnten zu einer leichteren Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen sowie zu einer Angleichung von Wirtschaftsrecht- und Jura-Studium führen.

Fazit

Man sollte sich daher bereits vor Beginn des Studiums im Rahmen der Studiengangwahl bereits bewusst machen, welche Tätigkeit man später ausüben möchte. Dennoch: hat ein Wirtschaftsjurist den Wunsch, die Staatsexamina nachzuholen, so sollte er zwar den erheblichen Zeit- und Kostenaufwand (z.B. Zweitstudiengebühren) für das zusätzliche Jura-Studium berücksichtigen, er sollte sich aber nicht von den angesprochenen Hürden abhalten lassen. Abzuwarten bleibt, ob sich diese Reformvorschläge durchsetzen werden und wie sich das Verhältnis der beiden Studiengänge in Zukunft entwickeln wird.

Anmerkung der Redaktion: Der Weg über ausländische Studiengänge ist hier nicht beschrieben, da er allein aus Aufwandsgründen für die meisten Studierenden nicht in Frage kommen dürfte.

 

© Christoph Bieramperl


Über den Autor:

Christoph Bieramperl ist Jahrgang 1992 und studiert Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt "Betrieb und Steuern" und "Insolvenz- und Sanierungsmanagement" an der Hochschule Schmalkalden. Sein beruflicher Weg führte ihn von einer erfolgreichen Ausbildung zum Industriekaufmann und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zum Studiengang Wirtschaftsrecht. Während des Studiums geht er zahlreichen Nebentätigkeiten nach und engagiert sich in diversen Projekten. Interkulturelle Kompetenzen hat er unter anderem durch ein Auslandssemester in Südkorea und die Betreuung von ausländischen Studierenden erlangt.