Die Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf den Studiengang Wirtschaftsrecht

Es waren 29 Regierungsvertreter, die im Jahr 1999 in Italien über die Zukunft des deutschen Studiensystems und somit auch des Studiengangs Wirtschaftsrecht entschieden und es damit nachhaltig geändert haben.

Mit dem sogenannten Bologna-Prozess kam das Bachelor-Master-System, das wiederum zur Abschaffung der Diplom-, Examens- und Magisterstudiengänge führte. Das Ziel des Bologna-Prozesses war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums und hatte vor allem drei Ziele: Förderung der Mobilität, Förderung von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und Förderung von Beschäftigungsfähigkeit. Diese Ziele sollten durch die Schaffung eines zweistufigen Systems von konsekutiven Studienabschlüssen (Bachelor und Master), Einführung eines ECTS-Systems (European Credit Transfer System; Leistungspunkte) und Unterteilung des Studienstoffs in Module mit fest definierten Inhalten erreicht werden.

Qualifikationen

Der Bachelor ist der erste akademische Grad und berufsqualifizierende Abschluss eines mehrstufigen Studienmodells. Die Regelstudienzeit beträgt grundsätzlich mindestens 6 und höchstens 8 Semester. Gemäß dem Leistungspunktesystem (ECTS) sind durchschnittlich 30 Leistungspunkte pro Semester zu erwerben. Bei einem Bachelor-Studium von sechs Semestern ergeben sich so mindestens 180 Leistungspunkte und höchstens 240 Leistungspunkte. Der Bachelor-Abschluss ist aber auch Qualifikationsnachweis für ein anschließendes Masterstudium. Der Master verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten.

Früherer Einstieg in den Arbeitsmarkt

Die Studierenden stehen mit dem Bachelor-Master-System dem Arbeitsmarkt früher zur Verfügung, da das Studium bereits nach 6 bis 8 Semestern mit dem Bachelor abgeschlossen werden kann. Gleichzeitig stehen ihnen eine Vielzahl von Masterstudiengängen und weiteren Weiterbildungsangeboten zur Auswahl, mit denen sich die Wirtschaftsjuristen den wandelnden Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt anpassen können. Der Master stellt dabei keine Pflicht, sondern lediglich eine Option dar. Der Abschluss Wirtschaftsjurist (LL.B.) ist also schneller erreichbar als der Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist. Will man jedoch einen annähernden Wissenstand wie ein Diplom-Wirtschaftsjurist erreichen, so muss noch ein Masterstudiengang absolviert werden, in dem eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet erfolgt oder das bereits erworbene Wissen vertieft wird.

Berufliche Karriere im Ausland

Der Studiengang bzw. Abschluss (LL.B. und LL.M.) ist durch die Umstellung des Systems international vergleichbar und fördert somit die berufliche Karriere im Ausland. Gleichzeitig wurde damit auch die Attraktivität von Deutschland als Wahl für das Auslandsstudium von ausländischen Studenten erhöht. Den Studierenden wird nicht nur das Auslandsstudium erleichtert, durch das einheitliche European Credit Transfer System (ECTS) können auch im Ausland erbrachte Leistungen leichter auf das Studium angerechnet werden.

Fazit

Der Bologna-Prozess hat den Studiengang Wirtschaftsrecht verändert, mit Chancen und Risiken. Positiv anzuerkennen ist, dass sich der Studiengang Wirtschaftsrecht im Bachelor-Master-System besser in die Schnelllebigkeit und Internationalität der heutigen Zeit einfügt als es der Diplomstudiengang könnte. Durch die Umstellung auf das Bachelor-Master-System ist der Studiengang Wirtschaftsrecht flexibler geworden und bietet während des Studiums mehr Gestaltungsfreiheit als früher. Es besteht jedoch das Risiko, dass für Studierende nur ein Schnell-Studium (LL.B.) im Vordergrund steht anstatt dem Aneignen von juristischem und wirtschaftswissenschaftlichem Fachwissen.


© Christoph Bieramperl


Über den Autor:

Christoph Bieramperl ist Jahrgang 1992 und studiert Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt "Betrieb und Steuern" und "Insolvenz- und Sanierungsmanagement" an der Hochschule Schmalkalden. Sein beruflicher Weg führte ihn von einer erfolgreichen Ausbildung zum Industriekaufmann und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zum Studiengang Wirtschaftsrecht. Während des Studiums geht er zahlreichen Nebentätigkeiten nach und engagiert sich in diversen Projekten. Interkulturelle Kompetenzen hat er unter anderem durch ein Auslandssemester in Südkorea und die Betreuung von ausländischen Studierenden erlangt.