Rechtsberatung für WJFH-Mitglieder

Der WJFH ist gem. § 7 RDG zur rechtlichen Beratung seiner Mitglieder im satzungsgemässen Aufgabenbreich berechtigt, sofern diese Beratung durch eine Person mit einer Erlaubnis zur entgeltlichen Besorgung der Beratung oder mit der Befähigung zum Richteramt durchgeführt oder überwacht wird. Der WJFH freut sich, seinen Mitgliedern künftig diese Serviceleistung anbieten zu können.

Bisher fehlte es dem WJFH hierfür an den Voraussetzungen, da im Verband keine entsprechende berechtigte Person vorhanden war. Nunmehr hat der WJFH die Voraussetzungen für seine Mitglieder geschaffen. Mitglieder können sich zukünftig kostenfrei über den WJFH in konkreten berufs- und hochschulrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen.

Diese Serviceleistung ist auf die Beratung beschränkt. Gegenstand dieser Serviceleistung ist daher nicht die Vertretung in einem Rechtsstreit, das Betreiben der Zwangsvollstreckung oder eine außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten. Die Beratung muss einen konkreten Beratungsanlass haben.

Der Verband hat sich die Förderung des Studiengangs Wirtschaftsrecht und deren Absolventen zur Aufgabe gemacht. Denkbar sind folglich Beratungen der Mitglieder in Fragen des Hochschulrechts, des Rechtsdienstleistungsgesetzes und im Einzelfall des Arbeitsrechts. Entscheidend ist, dass ein Bezug zur Ausbildung vorhanden ist.

Fallbeispiele

Sie sind als Steuerberater oder Unternehmer damit konfrontiert, inwieweit Ihre juristischen Dienstleistungen erlaubte Nebentätigkeit sind? Ihnen wird die Zulassung zu einem weiterführenden Studium auf Grund Ihrer Ausbildung als Wirtschaftsjurist versagt? Sie wollen sich als Versicherungsberater oder Inkassodienstleister selbstständig machen und Ihre Ausbildung wird nicht anerkannt? Ihnen wird eine Beförderung auf Grund Ihrer Ausbildung verweigert?
All dies sind mögliche Beratungsfelder, in denen der WJFH Sie als Mitglied beraten kann.

Wie nehmen Sie die Serviceleistung in Anspruch?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Geschäftsstelle des WJFH mit dem ausgefüllten Beratungsbogen. Von dort erhalten Sie die Beratungsbedingungen. Nach Übersendung des Fragebogens prüft die Geschäftsstelle, ob die Anfrage im Aufgabenbereich des Verbands liegt und vermittelt bei positiver Entscheidung an die Beratungsstelle zur Beratung. Diese wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen zusammen abstimmen.

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