Konflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz

Das Konfliktpotential unserer Absolventen mit dem Rechtsberatungsgesetz ist hinlänglich bekannt. Um effektiv dieses Konfliktpotential zu minimieren fragen wir Sie, ob Sie schon tatsächliche Auseinandersetzungen hatten?

Denkbar sind hier zum einen:

1. Anzeigen wegen Verstoß gegen das RBerG / OWi-Verfahren
2. Abmahnungen / Einstweilige Verfügungen (z.B. durch Rechtsanwälte)
3. Einrede eines nichtigen (z.B. Berater-)Vertrages gem. § 134 BGB

Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie schon einmal tatsächlich eines der o.g. Probleme hatten oder befürchten mußten, ein solches zu bekommen.

Falls es tatsächlich zu einer gerichtliches Auseinandersetzung gekommen ist, würde uns natürlich der Stand des Verfahrens oder eine Kopie der Entscheidung hilfreich sein.

Selbstverständlich garantieren wir absolute Diskretion im Umgang mit den Informationen.

Ferner würde uns interessieren, wer tatsächlich selbständig arbeitet und sich eingeschränkt sieht (auf welchem Gebiet mit welcher Einschränkung) und insbesondere wer sich auf Grund der bestehenden gesetzlichen Regelung nicht selbständig gemacht hat, obwohl er dies ernsthaft wollte. Auf welchem Gebiet sollte die Tätigkeit stattfinden ?

Ihre Antwort oder Fragen richten Sie bitte an berufsrecht (at) wjfh.de.

Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.