Schuldnerberatung - ein weiterer Service für unsere Mitglieder

Die Überschuldung der Haushalte in Deutschland nimmt stetig zu. Hiervon betroffen sind nicht nur bildungsferne und sozial schwächer gestellte Bürger, sondern zunehmend auch Akademiker und sogenannte Besserverdiener. Ein neuer Service des Bundesverbandes für unsere Mitglieder greift dieses Thema auf.

Der WJFH hat leider feststellen müssen, dass auch WJFH-Mitglieder von diesem Phänomen der Überschuldung betroffen sind und möchte hier helfen. Wir haben daher Kontakt mit einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle aufgenommen und freuen uns, den Mitgliedern künftig eine kostenlose erste Schuldnerberatung anbieten zu können. 

Ferner können WJFH-Mitglieder mit einem Überschuldungsproblem mit Hilfe unseres Vertragsanwalts auch eine Insolvenz in England durchlaufen - was von erheblichem Vorteil sein kann. An ein solches Verfahren sind aber auch einige Hürden geknüpft, welche nicht jeder problemlos nehmen kann. Unser Vertragsanwalt wird Sie hier ausführlich beraten.

Diese Serviceleistung ist zunächst auf eine erste Beratung beschränkt. Gegenstand dieser Serviceleistung ist daher nicht die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung.

Wie nehmen Sie die Serviceleistung in Anspruch?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Geschäftsstelle des WJFH. Nach Übersendung Ihrer Mitgliedschaft vermittelt die Geschäftsstelle Sie an die Beratungsstelle. Diese wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen zusammen abstimmen.