Mitglieder-Information: Studienbescheinigung 2019

Wer für 2019 den ermäßigten Mitgliederbeitrag als studierend in Anspruch nehmen möchte, legt bitte bis zum 15. Januar 2019 eine aktuelle Studienbescheinigung mit einem Zeitraum, der in 2019 hereinreicht oder darüber hinausgeht, vor.

Später vorgelegte Bescheinigungen können wir leider zum Stichtag der Beitragserhebung nicht mehr berücksichtigen.

Bitte denken Sie daran, dass der ermäßigte Beitrag nur bedürftigen und studierenden Mitgliedern gewährt wird. Teilzeit-Studierende mit Einkommen haben in der Regel keinen Anspruch auf ermäßigten Beitrag. Gerne beantwortet unsere Mitglieder-Betreuung Ihre Fragen zu diesem Thema.