Mitglieder-Information: Studienbescheinigung 2016

Wer für 2016 den ermäßigten Mitgliederbeitrag als studierend in Anspruch nehmen möchte, legt bitte bis zum 15. Januar 2016 eine aktuelle Studienbescheinigung mt einem Zeitraum, der in 2016 hereinreicht oder darüber hinausgeht, vor.

Später vorgelegte Bescheinigungen können wir leider zum Stichtag der Beitragserhebung nicht mehr berücksichtigen.

Bitte denken Sie daran, dass der ermäßigte Beitrag nur bedürftigen und studierenden Mitgliedern gewährt wird. Teilzeit-Studierende mit Einkommen haben in der Regel keinen Anspruch auf ermäßigten Beitrag.