Frage
- Welche Ziele hat der WJFH?
- Kann eine Mitgliedschaft beim WJFH jederzeit gekündigt werden?
- Ist in dem Fall, dass man den Studiengang Wirtschaftsrecht abschließt und danach einen Masterstudiengang in Großbritannien beginnt, der volle Mitgliedsbeitrag oder der reduzierte Studentenbeitrag zu entrichten?
Antwort
Ziele des WJFH:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kontakt zu Unternehmen in Form von Job- und Praktikantenbörsen
- Information der Mitglieder über Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vortragsveranstaltung und Fachtagungen
- Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern
- Absolventennetzwerk
- Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden
- Kontakt zwischen Wirtschaft und Lehre
Kann eine Mitgliedschaft beim WJFH jederzeit gekündigt werden?
Die Mitgliedschaft im WJFH e.V. kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden (§3 Abs. 6 a).
Wir sind aber der Meinung, dass sich eine lebenslange Mitgliedschaft im WJFH durchaus lohnt.
Ist in dem Fall, dass man den Studiengang Wirtschaftsrecht abschließt und danach einen Masterstudiengang in Großbritannien beginnt, der volle Mitgliedsbeitrag oder der reduzierte Studentenbeitrag zu entrichten?
In diesem Fall hat der Vorstand entschieden, einen reduzierten Beitragssatz von 36,- EUR / Jahr zu erheben.
Im Einzellfall melden Sie sich beim Vorstand unter