Wirtschaftsrechtstudium als Alternative nach dem Nichtbestehen des Staatsexamens

Grundsätzlich haben Studierende der Rechtswissenschaften zwei Versuche, um das juristische erste Staatsexamen zu bestehen. Mit dem sogenannten Freischussversuch sind es insgesamt drei Versuche. Dennoch fallen geschätzt 40 % bereits beim ersten Versuch durch.

Besteht ein Prüfling bei diesen zwei bzw. drei Versuchen das erste Staatsexamen nicht, so ist er von weiteren Versuchen sowie vom zweiten Staatsexamen ausgeschlossen. Es bleibt ihm also keine andere Wahl, als den Studiengang zu wechseln. Das bedeutet auch, dass insgesamt mindestens neun Semester (4 Semester Grundstudium und 5 Semester Hauptstudium mit Schwerpunktsetzung) bereits investiert wurden und man nun trotz dieser langen Zeit ohne Abschluss dasteht.

Damit diese Semester jedoch nicht „verschwendet“ wurden, liegt es nahe, über ein Wirtschaftsrecht-Studium nachzudenken. Das Nichtbestehen des ersten Staatsexamens hat keine Auswirkungen auf die Aufnahme eines Wirtschaftsrecht-Studiums an einer Hochschule. Der große Vorteil hierbei ist, dass bereits erbrachte Leistungen im Jura-Studium auf das Wirtschaftsrecht-Studium angerechnet werden können (zumindest solange Umfang und die Inhalte der Kurse übereinstimmen).

Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der jeweiligen Hochschule. Da das Wirtschaftsrecht-Studium in vielen Bereichen auch wirtschaftswissenschaftliche Aspekte berücksichtigt, kann jedoch meist nur ein Teil der Prüfungen angerechnet werden. Trotzdem macht die Aufnahme eines Wirtschaftsrecht-Studiums nach dem Nichtbestehen des ersten Staatsexamens Sinn, da die bereits im Jura-Studium angeeigneten Kenntnisse einen großen Vorteil bringen und das Absolvieren des Wirtschaftsrecht-Studiums deutlich erleichtern.

© Christoph Bieramperl


Über den Autor:

Christoph Bieramperl ist Jahrgang 1992 und studiert Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt "Betrieb und Steuern" und "Insolvenz- und Sanierungsmanagement" an der Hochschule Schmalkalden. Sein beruflicher Weg führte ihn von einer erfolgreichen Ausbildung zum Industriekaufmann und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zum Studiengang Wirtschaftsrecht. Während des Studiums geht er zahlreichen Nebentätigkeiten nach und engagiert sich in diversen Projekten. Interkulturelle Kompetenzen hat er unter anderem durch ein Auslandssemester in Südkorea und die Betreuung von ausländischen Studierenden erlangt.