Der Wirtschaftsjurist wird im Rechtsdienstleistungsgesetz nicht explizit erwähnt. Die Befugnisse zur Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung ergeben sich vor allem aus anderen Gesetzen, wie z.B. der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) sowie den entsprechenden Berufsgesetzen der Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc..
Wirtschaftsjuristen können daher keine selbstständige rechtsberatende Tätigkeit ausüben, es sei denn, sie beantragen nach Absolvierung eines ergänzenden Jurastudiums nebst Referendariat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Momentan ist keine Änderung bezüglich der Erlaubnis von selbstständiger Rechtsberatung durch Wirtschaftsjuristen geplant. Der Grund hierfür liegt im Verbraucherschutz. Ein Wirtschaftsjurist kann aufgrund der Dauer, Systematik etc. des Studiengangs nicht die Qualifikationen, Fähigkeiten und Kenntnisse aufweisen, wie es ein Volljurist kann. Der Verbraucher soll daher durch die bisherige Regelung vor unqualifiziertem Rechtsrat geschützt werden. (Anmerkung der Redaktion: Dies ist die Auffassung des Gesetzgebers sowie sinngemäße Begründung des Gesetzes und wird nicht durch den Bundesverband geteilt.)
© Christoph Bieramperl
Über den Autor:
Christoph Bieramperl ist Jahrgang 1992 und studiert Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt "Betrieb und Steuern" und "Insolvenz- und Sanierungsmanagement" an der Hochschule Schmalkalden. Sein beruflicher Weg führte ihn von einer erfolgreichen Ausbildung zum Industriekaufmann und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zum Studiengang Wirtschaftsrecht. Während des Studiums geht er zahlreichen Nebentätigkeiten nach und engagiert sich in diversen Projekten. Interkulturelle Kompetenzen hat er unter anderem durch ein Auslandssemester in Südkorea und die Betreuung von ausländischen Studierenden erlangt.