Der Höhere Dienst als Chance für Wirtschaftsjuristen

Immer häufiger werden in Stellenausschreibungen für den Höheren Dienst speziell nach Wirtschaftsjuristen gesucht. Aber ist der Höhere Dienst wirklich eine Alternative zu Stellen in der freien Wirtschaft?

Höherer Dienst

Der Höhere Dienst stellt die höchste Laufbahn im Öffentlichen Dienst dar. Für diese Stufe kann man sich, anders als z.B. beim gehobenen Dienst, erst nach dem absolvierten Studium bewerben. Beamte im Höheren Dienst werden in die Gehaltsstufen A13 bis A16 eingruppiert.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Höheren Dienst ist ein absolvierter Master-, Diplom- oder Magisterstudiengang oder auch das erste juristische Staatsexamen. Selbstverständlich ist auch ein Aufstieg aus dem gehobenen Dienst möglich. Der Bachelor-Abschluss reicht also nur für den gehobenen, nicht jedoch für den Höheren Dienst aus. In Ausnahmefällen (z.B. lange Berufserfahrung oder besondere Berufsqualifikation) können jedoch auch Bachelor-Absolventen in den Höheren Dienst eingestuft werden.

Einsetzbarkeit

Da der Wirtschaftsjurist durch das interdisziplinäre und vielseitige Studium ein sehr breites wie auch tiefes Wissen aufweisen kann, ist er auch im Höheren Dienst in diversen Bereichen einsetzbar, z.B.:

 • Beamter im Auswärtiger Dienst

• Beamter bei Behörden des Bundes

• Beamter bei Behörden der Länder

• Beamter bei der Bundesanstalt für Arbeit

• Beamter bei der Bundesvermögensverwaltung

• Beamter bei der Deutschen Bundesbank

• Beamter bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung

• Beamter bei Internationalen Organisationen

• Beamter bei der Kommunalverwaltung

• Bibliothekar an wissenschaftlichen Bibliotheken

Etc.

Beamtenstatus

Der Beamtenstatus ist Inhabern von Verwaltungsämtern vorbehalten. Sie sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt und stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und genießen daher auch einen besonderen Status, den Beamtenstatus. Inhaber des Beamtenstatus können sich zwar in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenschließen, haben jedoch kein Streikrecht. Sie unterscheiden sich daher von allen anderen Angestellten im Öffentlichen Dienst. Der Beamtenstatus gewährt Unkündbarkeit, sofern man Beamter auf Lebenszeit ist. Die Begehung einer Straftat kann jedoch zu einem Disziplinarverfahren und dienstrechtlichen Konsequenzen führen. Der Beamte erhält keinen Lohn, sondern Beamtenbezüge und im Ruhestand keine Rente, sondern Pension. Beamte sind dazu verpflichtet, ihre Ämter unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit auszuführen und dabei die Amtsverschwiegenheit einzuhalten.

Fazit

Die Kombination von Wirtschaft und Recht sowie die vielfältige Einsatzfähigkeit ist auch im öffentlichen Dienst gefragt. Der Höhere Dienst stellt also durchaus eine attraktive Karrieremöglichkeit dar und bringt gewisse Vorzüge mit sich. Dennoch setzt der Höhere Dienst gewisse Grenzen z.B. bezüglich des Gehalts (bzw. Bezüge). In der freien Wirtschaft hingegen sind größere Sprünge möglich, sie bietet aber gleichzeitig nicht den Schutz, den der Höhere Dienst bieten kann, z.B. durch den Beamtenstatus.


© Christoph Bieramperl


Über den Autor:

Christoph Bieramperl ist Jahrgang 1992 und studiert Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt "Betrieb und Steuern" und "Insolvenz- und Sanierungsmanagement" an der Hochschule Schmalkalden. Sein beruflicher Weg führte ihn von einer erfolgreichen Ausbildung zum Industriekaufmann und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zum Studiengang Wirtschaftsrecht. Während des Studiums geht er zahlreichen Nebentätigkeiten nach und engagiert sich in diversen Projekten. Interkulturelle Kompetenzen hat er unter anderem durch ein Auslandssemester in Südkorea und die Betreuung von ausländischen Studierenden erlangt.