Österreich liberalisiert das Berufsrecht

In Österreich tut sich etwas im Bereich der Liberalisierung des Berufsrechts seit 2009, wo der deutsche Gesetzgeber gehalten ist, einmal genau hinzusehen. Den Absolventen der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge ab Immatrikulation 2009 soll der Weg zur Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft und dem Richterberuf geöffnet werden. Ganz reibungslos geht dies nicht daher.

Im Zuge des Bologna-Prozesses hat Österreich als eines der ersten Länder erkannt, dass der Zugang zu den juristischen Berufen ebenfalls zeitgemäß neu gegliedert werden muss.

Studierende der Universität Innsbruck wenden sich in einem offenen Brief Anfang 2010 an den Gesetzgeber und diverse öffentliche Stellen und beschreiben das nun sich daraus ergebene Dilemma:

Durch das Berufungsrechts-Änderungsgesetz 2008 wurde in Österreich der Zugang zu den juristischen Kernberufen (Anwalt, Richter, Notar) liberalisiert. Seither sollen auch Studierende des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht diese Berufe bekleiden können.

Diese Liberalisierung gilt jedoch nur für jene Wirtschaftsrecht-Studierenden, die  sich erstmals ab 01.09.2009 für dieses Studium inskribieren (Art. XVII § 6BRÄG2008). Alle WiRe-Studierenden, die vor diesem Datum bereits inskribiert waren, haben hingegen keinen Zugang zu den aufgezählten juristischen Berufen. Auch ein Umstieg oder ein Studienortswechsel ändert daran laut Gesetz nichts.

Im Ergebnis hat zwar der österreichische Gesetzgeber die Juristen-Ausbildung reformiert, benachteiligt aber im gleichen Zug die Absolventen und Studierenden vor 2009 und das, obwohl die gesamte juristische Ausbildung nicht neu inhaltlich geordnet worden ist, sondern die Lehrpläne identisch blieben.

Es bleibt abzuwarten, ob der bundesdeutsche Gesetzgeber den gleichen Fehler macht und damit den Weg für endlose Gerichtsverfahren öffnet oder, ob man sich in der Bundesregierung und Hochschulen nicht endlich besinnt und den alten Zopf der unsäglichen Juristen-Ausbildung in Deutschland abschneidet und das juristische Berufsbild insgesamt modernisiert und neu aufstellt, ohne dabei auf die gut ausgebildeten Spezialisten der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge im Rechtsberatungsmarkt zu verzichten.