Später vorgelegte Bescheinigungen können wir leider zum Stichtag der Beitragserhebung nicht mehr berücksichtigen.
Bitte denken Sie daran, dass der ermäßigte Beitrag nur bedürftigen und studierenden Mitgliedern gewährt wird. Teilzeit-Studierende mit Einkommen haben in der Regel keinen Anspruch auf ermäßigten Beitrag. Gerne beantwortet unsere Mitglieder-Betreuung Ihre Fragen zu diesem Thema.