Donnerstag, 23.02.2012

Kategorie: Wir über uns - Ressorts Artikel

Rechtsberatung für WJFH-Mitglieder

Geschrieben von: Vorstand WJFH - Dienstag, 08.02.2011, 09:50 Uhr

Der WJFH ist gem. § 7 RDG zur rechtlichen Beratung seiner Mitglieder im satzungsgemässen Aufgabenbreich berechtigt, sofern diese Beratung durch eine Person mit einer Erlaubnis zur entgeltlichen Besorgung der Beratung oder mit der Befähigung zum Richteramt durchgeführt oder überwacht wird. Der WJFH freut sich, seinen Mitgliedern künftig diese Serviceleistung anbieten zu können.

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Kategorie: Wir über uns - Ressorts Artikel

Konflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz

Geschrieben von: Vorstand WJFH - Freitag, 31.12.2010, 16:26 Uhr

Das Konfliktpotential unserer Absolventen mit dem Rechtsberatungsgesetz ist hinlänglich bekannt. Um effektiv dieses Konfliktpotential zu minimieren fragen wir Sie, ob Sie schon tatsächliche Auseinandersetzungen hatten?

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Kategorie: Wir über uns - Ressorts Artikel

Reform des RBerG - und was dann?

Geschrieben von: Vorstand WJFH - Freitag, 31.12.2004, 16:32 Uhr

Die anstehende Reform des RBerG soll - so Verlautbarungen aus dem BMJ - auch die geforderte Erlaubnis zur Rechtsberatung für Absolventen der Studiengänge Wirtschaftsrecht an Fachhochschulen mit sich bringen.

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Kategorie: Wir über uns - Ressorts Artikel

WJFH nimmt Stellung zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes

Geschrieben von: Vorstand WJFH - Mittwoch, 31.12.2003, 16:35 Uhr

Das BMJ hatte diverse interessierte Verbände und Institutionen zur Abgabe einer Stellungnahme zum Reformvorhaben "Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)" bis zum 31. Juli 2003 aufgefordert. Lesen Sie hier, welche Positionen der WJFH bezogen hat.

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Kategorie: Wir über uns - Ressorts Artikel

Zulassung zur Rechtsberatung nur mit Masterabschluß?

Geschrieben von: Vorstand WJFH - Sonntag, 31.08.2003, 16:30 Uhr

In seiner ersten Stellungnahme zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) hat der WJFH die Auffassung vertreten, künftig nur noch Absolventen mit einem abgeschlossenem Master zur RBerG zuzulassen. Auf Grund der vielen Reaktionen auf diesen Vorschlag soll hierauf nochmals näher eingegangen werden.

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