Samstag, 25.05.2013

Rechtsberatung für WJFH-Mitglieder

Der WJFH ist gem. § 7 RDG zur rechtlichen Beratung seiner Mitglieder im satzungsgemässen Aufgabenbreich berechtigt, sofern diese Beratung durch eine Person mit einer Erlaubnis zur entgeltlichen Besorgung der Beratung oder mit der Befähigung zum Richteramt durchgeführt oder überwacht wird. Der WJFH freut sich, seinen Mitgliedern künftig diese Serviceleistung anbieten zu können.

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WJFH nimmt Stellung zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes

Das BMJ hatte diverse interessierte Verbände und Institutionen zur Abgabe einer Stellungnahme zum Reformvorhaben "Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)" bis zum 31. Juli 2003 aufgefordert. Lesen Sie hier, welche Positionen der WJFH bezogen hat.

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