Pressemitteilung des WJFH zum RBerG

Der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e. V. (WJFH) konstatiert: Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt.


Bereits vor der eigentlichen Vorstellung des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes zum Deutschen Juristentag überraschte die Bundesministerin der Justiz die Öffentlichkeit mit ihrem Entwurf. Ziel des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist eine Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935, in welchem die deutschen Rechtsanwälte ein Monopol auf die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen erhielten. "Unserer Ansicht nach geht das uns bislang über den Entwurf Bekannte in eine richtige Richtung, doch insgesamt nicht weit genug" äußerte sich Thomas Krause, Präsident des Bundesverbandes der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e.V. (WJFH), "für Absolventen des Diplom-Studienganges Wirtschaftsrecht würde nach wievor ein quasi-Berufsverbot für eine selbständige Tätigkeit als Rechtsberater bestehen."

Im Rahmen des Studiums erhalten die Diplom-Wirtschaftsjuristen neben den schwerpunktmäßigen juristischen Inhalten auch breite wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse vermittelt und können somit direkt an der Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft agieren. "Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen und Unternehmensgründern könnten wir innovative Beratungsleistungen bieten, wenn wir die Möglichkeit hierzu eröffnet bekämen" führt Krause an, "die Bundesministerin möchte den Verbraucher vor unqualifiziertem Rechtsrat schützen, doch die Ausbildung an den Hochschulen ist hervorragend.

Darüber hinaus erarbeiten wir als Berufsverband einen Qualitätstandard. Unsere Kollegen des  DAV und der BRAK sind dazu eingeladen, hierzu konstruktiv Ihre Meinung einzubringen". Ferner gehe es weniger um die Beratung von Verbrauchern, sondern vielmehr um die Konsultation durch Unternehmen.

Der WJFH sieht den derzeitigen Entwurf als einen ersten Meilenstein auf dem Weg zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz an und wird sich in die kommende Diskussion konstruktiv einbringen und zweifelsohne weiterhin vehement eine vollkommene Liberalisierung der Rechtsberatungsbeschränkungen fürAbsolventen wirtschaftsjuristischer Diplomstudiengänge fordern.