Der Schwerpunkt Personal, Arbeits- und Sozialrecht im Studiengang Wirtschaftsrecht

Viele Hochschulen bieten im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsrecht eine Schwerpunktsetzung im Hauptstudium an. Die Vielfalt an Studienschwerpunkten nimmt dabei stetig zu.

Studierende sollten sich während des Studiums bereits in Bereichen spezialisieren, in denen sie vorstellen können, später beruflich tätig zu sein. Die Wahl der Studienschwerpunkte im Wirtschaftsrechtstudium spielt daher eine große Rolle. Einer dieser Schwerpunkte ist Personal, Arbeits- und Sozialrecht. Der Schwerpunkt kann bei verschiedenen Hochschulen auch unterschiedlich benannt sein, die Themen, die jeweils behandelt werden, sind jedoch sehr ähnlich, da eine inhaltliche Verbindung zwischen den Bereichen besteht.

Schwerpunkt Personal, Arbeits- und Sozialrecht

Welche Inhalte im Schwerpunkt Personal, Arbeits- und Sozialrecht genau behandelt werden, hängt von der jeweiligen Hochschule / Fachhochschule ab. In der Regel beinhaltet dieser Schwerpunkt jedoch folgende Bereiche:

 • Individualarbeitsrecht

• Kollektives Arbeitsrecht

• Sozialrecht

• Personalführung

• Personalmanagement

Etc.

Mögliche Berufsaussichten im Bereich Personal, Arbeits- und Sozialrecht

Wirtschaftsjuristen mit Schwerpunkt Personal, Arbeits- und Sozialrecht sind vor allem in folgenden Bereichen gefragt:

 • Industrieunternehmen

• Handelsunternehmen

• Dienstleistungsunternehmen

• Kanzleien (v.a. diejenigen, die sich auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert haben)

• Personalberatung / Headhunting

Etc.

Fazit

Ein Wirtschaftsjurist mit Schwerpunkt Personal, Arbeits- und Sozialrecht ist also vielseitig einsetzbar. Der Schwerpunkt ist daher vor allem interessant, wenn sich der Studierende später eine Stelle in der Personalabteilung eines Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmens vorstellen kann. In diesem Zuge muss erwähnt werden, dass bei Stellen in Kanzleien im Bereich Arbeits- und Sozialrecht häufig Volljuristen bevorzugt werden, da diese den Mandanten nicht nur beraten, sondern dementsprechend dann auch vor Gericht vertreten können.


© Christoph Bieramperl


Über den Autor:

Christoph Bieramperl ist Jahrgang 1992 und studiert Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt "Betrieb und Steuern" und "Insolvenz- und Sanierungsmanagement" an der Hochschule Schmalkalden. Sein beruflicher Weg führte ihn von einer erfolgreichen Ausbildung zum Industriekaufmann und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zum Studiengang Wirtschaftsrecht. Während des Studiums geht er zahlreichen Nebentätigkeiten nach und engagiert sich in diversen Projekten. Interkulturelle Kompetenzen hat er unter anderem durch ein Auslandssemester in Südkorea und die Betreuung von ausländischen Studierenden erlangt.