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Aktuelles zum Insolvenzrecht
verfasst von Redaktion am Freitag, 06. November 2009, 20:01 Uhr

Das am 18.10.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmepakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – GMStG/ BGBl. I 2008, 1982) mit dem Ziel der Stabilisierung der Finanzmärkte als Reaktion auf die Finanzkrise 2007/2008 brachte unter anderem eine einschneidende Veränderung der Insolvenzordnung mit sich. Art. 5 GMStG schreibt die Änderung des Überschuldungsbegriffs vor. Demnach führt eine bilanzielle Überschuldung bei einer positiven Fortführungsprognose nicht zur Insolvenz, wenn „die Fortführung des Unternehmens [...] nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“ ist.

Nach Art. 7 GMStG ist die Regelung bis 31.12.2010 befristet.* Am 18.09.2009 hat der Bundesrat auf den Vorschlag von Frau Zypries den Weg für ein Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung (Bundestagsdrucksache 16/13927) freigemacht. Das aus zwei Artikeln bestehende Gesetz sieht im Art. 1 die Verlängerung der Geltung des durch Art. 7 GMStG geänderten Überschuldungsbegriffs für weitere drei Jahre vor, folglich bis zum 31.12.2013. Nach Art. 2 tritt das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. In dem Gesetzesentwurf wird die Verlängerung der Befristung damit begründet, die Änderung habe sich in der Praxis zwar bewährt, die Befristung und das damit verbundene Inkrafttreten des ursprünglichen Überschuldungsbegriffs der Insolvenzordnung entfalte allerdings Vorwirkungen, die die positiven Wirkungen der Änderung überlagern. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung hierzu wird voraussichtlich Mitte der 17. Wahlperiode fallen.

* Ein lesenswerter Beitrag zum Wandel des Überschuldungsbegriffs samt Erläuterung der Hintergründe für die Änderungen des § 19 Abs. 2 InsO von Holzer findet sich in ZIP 2008 Heft 45, 2108 – 2111.

(Artikel erstellt von Ekaterina Goldenberg für den WJFH)

© WJFH e.V. Freitag, 06. November 2009, 20:01 Uhr

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