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Gesetz zur Patentrechtsmodernisierung am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten
verfasst von Redaktion am Montag, 05. Oktober 2009, 15:53 Uhr |
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Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 ist am 04.08.2009 im Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Nr. 50, 2521 verkündet worden. Am 1. Oktober 2009 ist es in Kraft getreten.
Das Gesetz verbessert die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken und strafft das Rechtsmittelsystem. Von der Reform des Patentrechts soll die gesamte Wirtschaft profitieren, die auf Erfindungen als Rohstoff der Wissensgesellschaft angewiesen ist. Die Novellierung bewirkt eine Beschleunigung des sog. Nichtigkeitsverfahrens. In einem solchen Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.
Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen (ca. 80 Prozent aller Erfindungen) ist vereinfacht worden. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen soll die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherstellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür gewähren.
Es bleibt demnach bei einem Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat in der Regel einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch.
Näheres finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de und auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts unter www.dpma.de.
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© WJFH e.V. Montag, 05. Oktober 2009, 15:53 Uhr |
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