Zugangsvoraussetzungen

Frage

Antwort

Welche Zugangsvoraussetzungen sind notwendig?

Zugangsvoraussetzung ist Abitur oder Fachhochschulreife. Bei Besonderheiten ist die Zulassungsordnung des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich.

Bei einigen Hochschulen wird ein kaufmännisches Vorpraktikum von ca. 3 Monaten oder eine kaufmännische Ausbildung verlangt. Vereinzelt wurden sog. Studierfähigkeitstest eingeführt.

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Gibt es einen NC?

Die allermeisten Fachhochschulen haben als Zugangsbeschränkung einen Numerus clausus vergeben, der regelmäßig zwischen 1,5 und 2,8 liegt. Weitere Informationen erfragen Sie bitte ausschließlich bei den Büros der Studiengänge oder den Studierendensekretariate der Hochschulen. Bewerbungsschluss ist i.d.R. am 15.Januar und am 15.Juli eines Jahres.

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Wie wird die Wartezeit angerechnet?

Wartezeit ist in der Regel alle Zeit, die man nicht studiert hat, also Bundeswehr/Zivildienst, Ausbildung oder auch Weltenbummlerei.

Die Zeit, die man an einer (Fach)Hochschule eingeschrieben war, ist keine Wartezeit.

Wie die Wartezeit verrechnet wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher bei den Hochschulen nachfragen. Es gibt keine einheitliche Aussage darüber.

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Wird ein Vorpraktikum verlangt?

An einigen FHen wird ein bis zu dreimonatiges Vorpraktikum im kaufmännischen oder juristischen Bereich verlangt, alternativ wird eine kaufmännische Ausbildung anerkannt.

In manchen Fällen kann das Praktikum bis zum Ende des ersten Semesters oder bis zum Ende des Grundstudiums absolviert werden. Fragen Sie bei den einzelnen Hochschulen nach.

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Was sind Studierfähigkeitstest und wo gibt es diese?

Bei Studierfähigkeitstest soll der Bewerber zeigen, dass er für ein bzw. dieses Studium geeignet ist. Sie bestehen in der Regel aus Logiktests und Wissensfragen.

Bislang wenden diese Tests unseres Wissens nach nur die FH Pforzheim und Nürtingen an.

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Wie viele Studierende werden aufgenommen?

Das ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Im Mittel werden etwa 40 Studierende pro Semester bzw. pro Jahr - je nach dem , ob einmal oder zweimal pro Jahr immatrikuliert wird - aufgenommen.

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Wie viele Bewerbungen gibt es um auf einen Studienplatz?

Hier gibt es keine pauschale Antwort. In den letzten Erhebungen haben sich durchschnittlich 6 Bewerber um einen Studienplatz beworben.

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Kann eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte vorteilhaft für das Studium sein? Wird eine solche Ausbildung in irgendeiner Form angerechnet?

Ausbildungen können grundsätzlich als Vorpraktikum angerechnet werden. Einzelheiten hierzu können nur die jeweiligen Prüfungsämter der Hochschulen mitteilen. Ob eine Ausbildung als ReNo-Fachangestellte von Vorteil ist wage ich zu bezweifeln, Sie ist aber sicherlich nicht von Nachteil. Kaufmännische Ausbildungen, welche z.B. Rechnungswesen beeinhalten sind m.E. hilfreicher.

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Gibt es spezielle Berufsgruppen oder Einrichtungen, in welchen sich ein "kaufmännisches" Vorpraktikum anbieten würde oder was bezüglich des Studiengangs besonders empfehlenswert wäre?

Man sollte sich ein wenig darauf konzentrieren, was man später machen will (falls man hier schon Vorstellungen hat) und welche Kenntnisse besonders fehlen, so dass man hier Lücken aufholen kann.

Vielen Abiturienten fehlen Kenntnisse im Rechnungswesen, insofern wäre ein Vorpraktikum beim Steuerberater o.ä. durchaus sinnvoll. Auch die Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt bzw. in einer Rechtsabteilung kann aufschlussreich sein, ob das juristische Arbeiten überhaupt Spaß macht.

Andererseits darf man den Vorpraktikum nicht zu viel Bedeutung beimessen. Es ist eben nur vor dem Studium und besondere Kenntnisse bringt man nicht mit, um adäquat eingesetzt zu werden. Es dient mehr dem "in einen Beruf hineinschnuppern".

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