Promovieren

Frage

Antwort

Kann man als Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) promovieren?

Auch Promotionen sind grundsätzlich möglich, allerdings haben Fachhochschulen kein Promotionsrecht. Die formalen Voraussetzungen der jeweiligen Promotions- und Studienordnungen der Universitäten sind zu beachten. Grundsätzlich ist ein 'überdurchschnittlicher' Studienabschluss erforderlich.

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Könnten Sie mir Universitäten nennen, an denen Dipl.-Wirtschaftsjuristen (FH) promovieren können, ohne dass sie ihr Studium mit dem Prädikat "sehr gut" abgeschlossen haben müssen?

Eine Dissertation ist auch für Absolventen der Universität ausdrücklich nur für gute und sehr gute Absolventen vorgesehen.

Eine Ausnahme für FH-Absolventen ist grundsätzlich eher unwahrscheinlich.

Uns ist keine Universität bekannt.

Darüber hinaus möchten wir noch auf zwei Dinge hinweisen:

  • Die Zulassung zur Promotion, die größte damit verbundene Hürde ist das finden eines Doktorvaters, ist grundsätzlich an vielen Lehrstühlen nur noch für Absolventen der eigenen Universität möglich.
  • Eine Dissertation ist keine Voraussetzung, um in den höhen Dienst eingruppiert zu werden.

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Es ist in der BRD bekanntlich relativ schwer, einen Doktorvater zu finden. Viele Fachhochschulen empfehlen deshalb im Ausland (z. B. in Österreich) zu promovieren. Frage: Ist es überhaupt empfehlenswert als Wirtschaftsjurist in Österreich ein Doktoratsstudium zu belegen, da die Gesetze in Österreich nun einmal anders als in Deutschland sind?

Es kann bezweifelt werden, ob es in Österreich unbedingt leichter ist. Auch dort kennt man die Fachhochschulen und traditionell wird auf Stati in Österreich noch mehr Wert gelegt als in Deutschland. Für die Frage der Anerkennung kommt es auf die geplannte Verwendung an.

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